AGBs

CompanyCheck Deutschland GmbH - Arbeitsmedizin & Arbeitssicherheit

Arbeitsmedizin • Arbeitssicherheit • Datenschutz • Brandschutz • Elektro-Check


Schillerstraße 47/49
22767 Hamburg
Telefon: 040-9999 96000
Fax: 040-9999 96099
Email: info@ccd-mail.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CompanyCheck Deutschland GmbH

 

1. Allgemein

Diese Vertragsbedingungen sind Teil der Beauftragung. Mit unserer schriftlichen Bestätigung des Auftrages kommt der Vertrag zustande. Um den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen, werden alle Leistungen im Voraus berechnet. Eine andere Zahlungsweise kann beantragt werden. Alle Preise sind netto und werden zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer von aktuell 19% berechnet.

2. Laufzeit

Die Laufzeit beträgt 24 Monate und beginnt zum 01.01. des Kalenderjahres. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Sofern der Vertrag nach dem 01.07. geschlossen wird, werden die Leistungen für das erste Rumpfjahr zu 50% berechnet und die Laufzeit beginnt dann zum 01.01. des folgenden Kalenderjahres.

3. Termine

Die Termine werden mit dem Kunden einvernehmlich vereinbart und immer schriftlich bestätigt. Umbuchungen und Termin-Verschiebungen müssen ebenfalls schriftlich bis spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin erfolgen. In allen anderen Fällen sind die vereinbarten Preise nach folgender Staffel zu zahlen: Umbuchungen/Absagen 8-14 Tage vor dem Termin: 50%, 1-7 Tage vor dem Termin: 100%

4.Datenschutzbeauftragter

Nach der verbindlichen Bestellung erhält der Kunde die Bestellungsurkunden für die zuständigen Betriebs-Beauftragten für Datenschutz. Die darin benannten Firmen bzw. Personen sind die Leistungserbringer im Sinne der gesetzlichen Vorgaben und dürfen auch den externen Datenschutzbeauftragten benennen. (z.B. Benennung auf der Homepage und die Meldung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde)

Mit dieser externen Betreuung beugen die Kunden betriebliche Risiken vor und bekommen laufend das notwendige Know-How, das hilft, die gesetzlichen Vorgaben gemäß DSGVO und BDSG-neu zu erfüllen. Detaillierte Informationen sind dem Angebot zu entnehmen.

5. Datenschutz-Leistungen

Die Inhalte des Datenschutz-Angebots umfassen: Im ersten und zweiten Jahr einen vor Ort Termin beim Kunden und Vor- und Nachbearbeitungstätigkeiten auf elektronischem Weg und per Telefon. Ab dem dritten Jahr finden die

Datenschutz-Termine vor Ort nur nach Bedarf statt oder auf elektronischem Weg und per Telefon.

Zusatz-Leistungen wie die Mitarbeiterschulungen oder die Erstellung eines Datenschutzkonzeptes müssen vorab schriftlich vereinbart werden. Zudem werden die Zusatz-Leistungen separat abgerechnet.

6. Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit (wenn Stunden vereinbart wurden)

Die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen für die Grundbetreuung und den betriebsspezifischen Teil der Betreuung (Allgemein) werden nach Einsatzstunden abgerechnet. 60% der angegebenen Einsatzzeit wird vor Ort für operative Leistungen und 40% für Vor- und Nachbearbeitungstätigkeiten veranschlagt. Pro Termin werden mindestens 4 Stunden zzgl. Anfahrt berechnet.

7. Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit (wenn Pauschalen vereinbart wurden)

Nach der verbindlichen Bestellung erhält der Kunde die Bestellungsurkunden für die zuständigen Betriebs-Beauftragten für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit. Die darin benannten Firmen bzw. Personen sind die Leistungserbringer im Sinne der gesetzlichen Vorgaben und dürfen auch veröffentlicht werden (z.B. im Internet).

Mit dieser externen Betreuung beugen die Kunden betrieblichen Risiken vor und bekommen laufend das notwendige Know-How, das hilft, die gesetzlichen Vorgaben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz(ASiG), Verordnungen der Berufsgenossenschaft (DGUV 2), Brandschutzverordnung und andere zu erfüllen. Detaillierte Informationen sind in dem Angebot ausführlich beschrieben.

8. Arbeitsmedizinische Vorsorge/Eignungen

Bei Arbeitsmedizinischer Vorsorge und medizinischen Untersuchungen gelten die vereinbarten Preise in Anlehnung an die GOÄ. Bei Vor-Ort-Terminen wird ein Mindestumsatz von 1.200 Euro berechnet. Bestellte Impfstoffe, Laborleistungen, Röntgen und andere externe bzw. nicht im Betrieb durchführbare Leistungen werden zusätzlich berechnet.

9. Teilnehmerlisten Vorsorge/Eignung/Impfung

Die Teilnehmerlisten sind ab 3 Mitarbeitern ausschließlich über unser Ihnen zur Verfügung gestelltem Format, spätestens 5 Werktage vor dem durchzuführenden Termin einzureichen.

Kommen die Listen verspätet oder nicht in dem vorgegebenen Format bei uns an, müssen wir Ihnen unseren Bearbeitungs-Mehraufwand in Höhe von € 150,-- in Rechnung stellen.

10. E-Mail

Rechnungen und Bescheinigungen werden ausschließlich per E-Mail von uns versandt. Sollen Bescheinigungen über Eignungen/Tauglichkeiten direkt an den Arbeitgeber versandt werden, muss uns eine Entbindung von der Schweigepflicht vorliegen.

11. Technische Prüfungen / Elektro-Checks

Die Prüfungen der technischen Geräte erfolgen gemäß den Vorschriften des Gesetzgebers, der Berufsgenossenschaften und der privaten Versicherungen. Sie werden nach den VDE-Regelwerken und den Verordnungen der Berufsgenossenschaften durchgeführt. Die Erläuterungen zur Durchführung der Prüfungen finden sich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) und der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR).

12. Wiederholungsprüfungen

Die Wiederholungsprüfungen der technischen Geräte erfolgt gemäß der angefertigten Prüfprotokolle und bedarf keiner weiteren Beauftragung. Die angegebenen Preise sind für die gesamte Vertragslaufzeit gültig. Die Terminabstimmung erfolgt im Rahmen unserer Jahresplanung zum Jahresende für das folgende Kalenderjahr.

13. Factoring

Um Ihnen mehr Service bieten zu können, haben wir uns entschlossen unsere Debitorenverwaltung und unser Mahnwesen auszulagern. Im Rahmen eines Factoring-Vertrages haben wir unsere sämtlichen Forderungen an die Deutsche Factoring Bank GmbH & Co. KG abgetreten.