Brandschutz

Ausführung gemäß Arbeitsstättenverordnung ASR A2.2

Brandschutzhelfer Ausbildung

„Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Qualifizierung von Brandschutz-Helfern.

Die notwendige Anzahl von Brandschutz-Helfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.

Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen, kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter (während Ferien, Krankheit usw.) zu berücksichtigen.

Ausbildung im Sinne dieser Vorschrift ist die Verbindung einer fachkundigen Unterweisung mit einer praktischen Übung. Für diese Ausbildung sind Anforderungen an den Ausbilder definiert, um sicherzustellen, dass das Erlernte in sicherer Art und Weise umgesetzt werden kann.“

Quelle: DGUV Information 205-023 aus Februar 2014

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Aktuelle Termine

  • Donnerstag, 14. November 2024
  • Mittwoch, 11. Dezember 2024

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Was ist die Summe aus 7 und 9?
Verantwortung des Unternehmers im betrieblichen Brandschutz

Der Unternehmer ist grundsätzlich für den gesamten Arbeitsschutz im Gebäude verantwortlich, sobald er als Arbeitgeber in seinem Betrieb einen Arbeitnehmer beschäftigt. Ob der Unternehmer Eigentümer oder Mieter des Gebäudes bzw. der Fläche ist, macht keinen Unterschied. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten.

In Abhängigkeit der Anzahl der Mitarbeiter sowie deren Tätigkeiten und der Art der Arbeitsstätte ergibt sich gemäß §10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz die Erfordernis, dass der Unternehmer Vorkehrungen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Mitarbeiter trifft.

Darüber hinaus muss der Unternehmer dafür Sorge tragen, dass genügend Feuerschutz- und Löscheinrichtungen vorhanden sind sowie, dass für deren Instandhaltung gesorgt ist. Die Gesamtheit dieser präventiven Sicherheitsmaßnahmen sollen das Entstehen eines Feuers verhindern oder dessen Auswirkungen begrenzen.

Ablauf in Theorie und Praxis
  1. Grundzüge des Brandschutzes
  2. Betrieblicher Brandschutz
    2.1.Fluchtwege
    2.2.Sicherheitskennzeichnungen
  3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
    3.1.Brandklassen A, B, C, D und F
    3.2.Wirkungsweise und Eignung von Feuerlöschern
  4. Gefahren durch Brände
    4.1.Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte
    4.2.Besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände)
  5. Verhalten im Brandfall
    5.1.Alarmierung
    5.2.Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen
    5.3.Evakuierung der Beschäftigten
  6. Praktische Feuerlösch-Übungen